HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – DAS INFO-CENTER VON HGI

Kauf von Wohneigentum:

  • Prüfen Sie unbedingt die Beschluss-Sammlung.
  • Checken Sie eine eventuell vorhandene Teilungserklärung einer Eigentümergemeinschaft.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Stand der Instandhaltungs-Rücklagen.
  • Nehmen Sie in den notariellen Kaufvertrag eine Versicherung auf, nach der keine wesentlichen Mängel im Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentums bekannt sind.
  • Lassen Sie sich vom Verkäufer eine Liste mit geplanten oder bereits beschlossen Sanierungen geben.

Weitere Hinweise:

  • Bei vermieteten Objekten muss auch die Kaution an den neuen Erwerber überwiesen werden.
  • Eine beschlossene oder vom Verwalter festgelegte Hausordnung einer Eigentumswohnanlage gehört als fester Bestandteil in den Mietvertrag. Hier muss auch verankert werden, dass eine eventuell von der Eigentümergemeinschaft neu beschlossene Hausordnung für den Mieter gültig ist.
  • Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage müssen gemeldet werden. Sie sind vom Verursacher oder auf dessen Kosten zu beseitigen.
  • Eine Betriebskostenabrechnung nach der II. Berechnungsverordnung sollte im Mietvertrag vereinbart werden.
  • Der Zeitraum für die Jahresabrechnung ist optimalerweise deckungsgleich mit dem Wirtschaftsjahr der Eigentümergemeinschaft.
  • Legen Sie im Mietvertrag die gleichen Umlageschlüssel für die Betriebskostenabrechnung fest, die zwischen Eigentümergemeinschaft und Eigentümer gelten. Eine Änderung von Verteilerschlüsseln der Eigentümergemeinschaft muss mit einer Änderung auf Mieterebene einhergehen.
  • Füllen Sie bei Ein- und Auszug unbedingt ein detailliertes Abnahmeprotokoll durch.
  • Mieterwechsel sollten der Hausverwaltung schriftlich - optimalerweise über das Formular aus dem Download- Bereich - mitgeteilt werden.